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   OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1993 - 1 M 5/93   

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https://dejure.org/1993,9730
OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1993 - 1 M 5/93 (https://dejure.org/1993,9730)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.02.1993 - 1 M 5/93 (https://dejure.org/1993,9730)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Februar 1993 - 1 M 5/93 (https://dejure.org/1993,9730)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachbarstreitverfahren; Bauherr; Sofortige Vollziehung; Nachbar; Bebauungsplan; Carport; Planungsverfahren; Schlußbekanntmachung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.12.1964 - I C 36.64

    Rechtscharakter des § 33 BBauG; Auslegung von § 34 BBauG

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1993 - 1 M 5/93
    Dies gilt im übrigen auch, wenn das Vorhaben entgegen der oben vertretenen Auffassung den Festsetzungen des Planes nicht entspricht (ganz überwiegende Auffassung: z. B. BVerwG, Urt. v. 17.12.1964 - I C 36.64 - E 20, 127; Dürr in: Brügelmann, Baugesetzbuch, Kommentar, Bd. 2, Loseblatt Stand 1992, § 33 Rdnr. 2).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.05.1992 - 1 M 7/92

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Nachbarstreitverfahren; Windkraftanlage;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1993 - 1 M 5/93
    Läßt sich nämlich die Erfolglosigkeit des Rechtsbehelfs absehen, ist es dem Bauherrn nicht zuzumuten, sein Vorhaben bis zum formellen Abschluß des Hauptsacheverfahrens auszusetzen (ganz überwiegende Auffassung: z. B. Redeker/von Oertzen, VwGO, 8. Aufl. 1992, § 80 a Rdnr. 9 ff. m.w.N. Beschl. des Senats vom 20.05.1992 - 1 M 7/92 - SchlHA 1992, 219).
  • VG Köln, 26.06.2008 - 18 L 851/08

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der Zulassungen für Arzneimittel; Nachweis

    OVG NW, Beschluss vom 15.04.1994 - 10 B 1443/93 -, NWVBl 1994, 332; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.02.1993 - 1 M 5/93 -, Juris; im Ansatz ebenso: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80 a Rdnr. 63 i.V.m. Rdnr. 27.
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